Wirtschaftliches Eigentum
Wirtschaftliches Eigentum hat nach der Steuergesetzgebung derjenige, der für die gewöhnliche Nutzungsdauer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt. Nur der wirtschaftliche Eigentümer bilanziert das Investitionsobjekt. Bei Leasingverträgen, die die in den Leasingerlassen definierten Eckwerte einhalten, ist der Leasinggeber der wirtschaftlicher Eigentümer.