Wiederbeschaffungswert
Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Kaufpreis, der am Schadenstag aufgewendet werden muss, um das versicherte Fahrzeug durch ein Fahrzeug mit gleicher Fahrleistung, gleichen Typs, identischer Ausstattung und Zubehör in vergleichbarem Zustand zu ersetzen.