Unfall
Wird der Leasingnehmer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten im Zusammenhang mit diesem Unfall. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt die Vollkaskoversicherung für die anfallenden Reparaturkosten und die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt auf.