Sonderzahlung
Als Sonderzahlung wird eine Eigenleistung des Leasingnehmer zum Erwerb des Leasingfahrzeugs bezeichnet. Die Sonderzahlung verringert die Berechnungsgrundlage und somit die monatlichen Leasingbeträge. Daher ist sie vor allem beim Privatleasing üblich. Auch beim geschäftlichen Leasing kann eine Sonderzahlung vereinbart werden. Alternativ zur Sonderzahlung kann auch eine entsprechende Kaution hinterlegt werden.