Restbuchwert
Der Anschaffungswert eines Investitionsguts wird während der Nutzungsdauer jährlich um einen Teilbetrag abgeschrieben bzw. reduziert. Bis zur vollständigen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer ergibt sich jährlich jeweils noch ein Bilanzwert, der als Restbuchwert bezeichnet wird. Bei der Gestaltung von Leasing-Verträgen kann der Restbuchwert eine wichtige Rolle spielen.