Leasing-Erlasse
Für die steuerliche Behandlung von Leasingverträgen in Deutschland gelten die vom Bundesfinanzministerium erlassenen Leasingerlasse. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.1971 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.1975 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 161/75).
Die Berücksichtigung dieser Erlasse sichert die steuerliche Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft für den Leasinggeber (Eigentümer). Hieraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorteile für den gewerblichen Leasingnehmer.