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Leasing

Der aus dem angelsäsischen Raum stammende Begriff "lease" läßt sich mit "vermieten" oder "verpachten" übersetzen. Heute wird darunter die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt verstanden. Seit mehr als 40 Jahren wird Autoleasing in der Deutschland angeboten und hat sich zu einer echten Alternative zur klassischen Finanzierung entwickelt.

Rechtlich ist der Leasing-Vertrag, mit dem auch das „Produkt Leasing“ beschrieben wird, ein Vertrag mit eigener Rechtsnatur, für den es bisher keinen gesetzlichen Rahmen gibt. Für die steuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen wurden gewisse Standards definiert.

Typisch für das „Produkt“ Leasing ist, dass an einem Investitionsvorgang (fast) immer drei Parteien beteiligt sind: Der Kunde als Leasingnehmer, der Lieferant als Hersteller/Händler und die Leasinggesellschaft als Leasinggeber.