Instandhaltung
Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug funktionstüchtig zu erhalten, es instand setzen und warten zu lassen. Insbesondere sind die vom Hersteller/Importeur vorgeschriebenen Wartungsintervalle zur Wahrung der Garantieansprüche einzuhalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Leasingnehmer, falls keine Full-Service-Komponenten vertraglich vereinbart sind.