Gebrauchsfähigkeit
Mit der Abnahmeerklärung bestätigt der Leasingnehmer den Empfang eines einwandfreien und gebrauchsfähigen Fahrzeugs. Er verpflichtet sich dazu, während der Laufzeit des Vertrages die Wartungsempfehlungen des Herstellers einzuhalten und stets für die Aufrechterhaltung der Gebrauchsfähigkeit zu sorgen. Das schließt zum Vertragsende die Rückgabe des Objekts in funktionsfähigem Zustand ein.