Fahreranteil
Die Nutzung eines Dienstwagens ist in vielen Unternehmen an eine Referenzrate gekoppelt. Bedingt durch individuelle Fahrerwünsche können diese Referenzraten leicht überschritten werden. Den Mehranteil hat dann regelmäßig der Fahrer zu tragen – er kann diesen allerdings auch unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.