Abschreibung (AfA)
Betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge (Kfz) werden dem Anlagevermögen zugeordnet und unterliegen einer verbrauchsbedingten Abnutzung. Sie können daher während einer bestimmten Dauer steuerlich abgesetzt werden (AfA = Absetzung für Abnutzung).
Die Abschreibungszeiten gemäß der amtlichen AfA-Tabellen betragen für Personenkraftwagen 6 Jahre, für Lkws 9 Jahre.